0511 / 300 92 753 info@vereinfuerpflegegrade.de

Pflegegrade

Was ist Lebensqualität?

Lebensqualität hat viel mit der Bewältigung des Alltags zu tun.

Viele Alltagssituationen pflegebedürftiger Menschen unterscheiden sich drastisch von denen gesunder, nicht eingeschränkter Menschen. Wer nicht selbst betroffen ist und sich noch nie in die Situation eines Pflegebedürftigen hineinversetzt hat, kann häufig gar nicht nachvollziehen, welchen Beschwerden, Strapazen und quälenden Umständen Pflegebedürftige bei der Bewältigung ihres Alltags ausgesetzt sind. Wie erheblich für diese Menschen ihr Recht auf ein würdevolles Dasein in den eigenen vier Wänden eingeschränkt sein kann, zeigt Ihnen unser Video anhand nachgestellter Fallbeispiele:

„Gehen wir voller Mitgefühl auf andere zu, setzen wir der Einsamkeit ein Ende.“

Dalai Lama

„Tag der offenen Tür“ 

Sa. 3.7.2021, 12-18 Uhr

Helenenstraße 11, 30519 Hannover

Die ehemals drei Pflegestufen wurden 2017 mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) durch fünf neue Pflegegrade abgelöst. Was hat sich dadurch geändert? Gerne erklären wir Ihnen die wichtigsten Unterschiede. Nutzen Sie unseren Informationstag.

Wir freuen uns auf Sie!  

So setzen Sie Ihren Anspruch auf Pflegegrade besser durch

Informieren Sie sich bei uns über die Möglichkeiten der erfolgreichen Pflegeeinstufung.

Informations-Veranstaltung mit Frau Veronika Voget

  • Termine: Jeden Freitag um 15:00 Uhr, Dauer ca. 60 min, bitte 7 Tage vorher telefonisch anmelden
  • Ort: In unseren Büroräumen: Helenenstraße 11, 30519 Hannover (Döhren)
  • Kostenbeitrag: 10 €

Aus dem Inhalt:

    • Wie Sie sich optimal auf den Besuch des Gutachters vorbereiten
    • Wie Sie Ihr Hausrecht gegenüber dem Gutachter wahrnehmen
    • Wie Sie sich bei der Durchführung der Funktionsübungen im Rahmen der Begutachtung richtig verhalten
    • Welche Informationen, Dokumente und Unterlagen Sie für die Begutachtung parat haben sollten
    • Beitrag über die Medizinischen Dienste mit dem Thema: Die Pflegeversicherung zahlt keine Steuern
      Die Pflegeversicherung ist ein eigenständiger Wirtschaftszweig und verdient an den kranken und alten Menschen ca. 35 Milliarden Euro jährlich. Die Einnahmen müssen nicht versteuert werden, weil es sich um Mitgliedsbeiträge handelt. Das Recht auf Leistung aus der Pflegeversicherung ist schon darin begründet, dass alle Menschen (80 Millionen) in der BRD seit 1995 (bis 2020 fünfundzwanzig Jahre lang) Pflichtbeiträge einzahlen. Sie haben nur keinen Nutzen davon. 3,9 Millionen kranke und alte Menschen beantragen diese Hilfe zur Pflege und sehen sich einer repressiven Macht ausgesetzt, der sie sich hilflos und schutzlos ausgeliefert fühlen. Die Pflegeversicherung darf nicht länger eine Zwangsversicherung sein.

„Es ist nicht wichtig, ob ein Berater alles für Dich tut, was er kann. Entscheidend ist, ob er irgendetwas kann, was er für dich tut.“

Karl-Hein Karius

Begutachtungen während der Corona-Krise

Der MDK ist jetzt auch in der Corona-Krise wieder telefonisch erreichbar.

Die Begutachtungen werden zur Zeit der Krise über Fragebögen durchgeführt, die den Betroffenen zugestellt werden. Die  Gutachter rufen an und die Begutachtungen finden telefonisch statt. Damit ist der Willkür freien Lauf gegeben, zumal auch die Fünfwochenfrist nicht mehr gültig ist. Die Pflegekassen und der MDK können das Einstufungsverfahren endlos hinauszögern. Vom Zeitpunkt der Antragstellung an können jetzt Monate vergehen, ohne dass irgendetwas entschieden wird.
Lassen Sie sich das nicht gefallen. Wir unterstützen Sie bei der Durschsetzung Ihrer Rechte.

Gemeinsam gegen die Willkür der medizinischen Begutachtungen!

Warum es schwierig ist, berechtigte Leistungen der Pflegeversicherung erfolgreich zu beantragen, liegt häufig daran, dass Betroffene sich an ihre körperlichen Einschränkungen gewöhnt haben. Ihr reales Eigenempfinden, z. B. ständige Schmerzen bei allen Handlungen, sind für sie Alltag.

Auch Pflegepersonen haben sich an die Einschränkungen gewöhnt. Die an der Pflege beteiligten Personen funktionieren nur, alle Hilfeleistungen laufen routiniert ab. Bei der Frage nach deren Aufwand, kann dieser nicht beziffert werden. Es werden lediglich Aussagen über „zu viel Arbeit“, „Überforderung“ und „Erschöpfungszustände“ getroffen.

Bei der Begutachtung durch die Medizinischen Dienste der Krankenkassen gehen Betroffene über ihre Schmerzgrenze hinaus, reißen sich zusammen, verausgaben sich. Nach dem strapaziösen Prüftermin mit den Gutachtern fallen die hilfebedürftigen Antragsteller oftmals in sich zusammen und müssen über mehrere Tage wieder aufgepäppelt werden

„Verbunden werden auch die Schwachen mächtig“

Friedrich Schiller

Bis dato existieren keine konkreten Zahlen zu dem Umfang dieser Misere.

Geprüft wird von den Gutachtern lediglich die reine Selbstständigkeit, die ausschließlich von der Beweglichkeit der Gelenke abgeleitet wird. 

Was muss sich dringend ändern?       

Den Kranken- und Pflegekassen sowie den Medizinischen Diensten der Krankenkassen müssen die Hoheitsrechte entzogen werden und die Rechte der Versicherten gilt es im SGB XI und BRi zu fixieren. Die Pflegebedürftigkeit muss neu definiert werden, damit ist Folgendes gemeint:

Bei körperlich Erkrankten muss das chronische Schmerzsyndrom beachtet werden, wenn ihnen Bewegungen nur unter Schmerzen möglich sind. Bei seelisch Erkrankten müssen die ursächlichen Symptome wie Antriebslosigkeit, Depressionen und Erschöpfungssyndrom erfasst werden und bei geistigen Erkrankungen das Unvermögen der zielgerichteten Bewegungen.

Abschaffung der Medizinischen Dienste 

Die Medizinischen Dienste (MD für gesetzlich Versicherte, Medic Proof für Privatversicherte und Sozialmedizinischer Dienst der Knappschaft SMD) werden nicht benötigt und können abgeschafft werden. Jeder Bundesbürger sollte diese Versicherung frei wählen dürfen, wie das in Österreich der Fall ist.

„Geschickte Macher machen aus blühendem Unsinn blühende Geschäfte.“

Manfred Hinrich

„Ein Pflegegutachter bei der Arbeit“ 

mit Dieter Hallervorden und Georg Schramm

„Ein Gutachter ist ein Mann, der auf die Interessen seiner Auftraggeber besonders gut achtet.“

Erwin Koch

01.

Die Würde des Menschen ist antastbar

Mit dem Begutachtungsverfahren haben die Gutachter das Recht, sich über das Grundgesetz zu stellen. Bei der Ermittlung der Pflegebedürftigkeit nehmen sie den Betroffenen die Würde, weil diese intime und persönlich kompromittierende Fragen beantworten müssen. Sie übernehmen das Hausrecht beim Betreten einer Wohnung, womit die Unverletzlichkeit der Wohnung gemeint ist. Die Gutachter legen während des Besuchs fest, wer anwesend sein darf und wer nicht. Der MDK für gesetzlich Versicherte beschäftigt auch Altenpfleger. Sogar diese Berufsgruppe darf Atteste und Befunde, die sie aufgrund ihrer Ausbildung nicht verstehen  ignorieren, um einen Pflegegrad nicht erteilen zu müssen.

02.

Pflegebedürftige sind bei einer Begutachtung ohne Rechte

Die Rechte der Versicherten sind im Sozialgesetzbuch (SGB XI) und in den Begutachtungsrichtlinien (BRi) nicht festgeschrieben. Pflegebedürftige sind gegenüber den Gutachtern der Medizinischen Dienste (MD) chancenlos. Der MD macht die Pflegebedürftigkeit nur an der Beweglichkeit der Gelenke fest, nicht an den Krankheitsbildern, ärztlichen Befunden, Symptomen und dem persönlichen Befinden. Diagnosen spielen für die Gutachter keine Rolle.

03.

MDK = Schildbürgerstreich

Die Feststellung der Pflegebedürftigkeit obliegt alleine den niedergelassenen und angestellten Ärzten, weil diese teure und aufwändige Untersuchungsmethoden anwenden müssen, um Krankheiten und Pflegebedürftigkeit ermitteln zu können. Die Gutachter aller Medizinischen Dienste wenden bei der Ermittlung der Pflegebedürftigkeit nur ihre fünf Sinne an (Sehen, Hören, Fühlen, Tasten und Schmecken). Das kommt einem Schildbürgerstreich gleich und degradiert alle Haus- und Fachärzte.

04.

Schmerzen, die die Beweglichkeit der Gelenke einschränken, werden von den Gutachtern ignoriert, ebenso geistige und seelische Erkrankungen. Wenn aus gutachterlichem Munde die Selbstständigkeit für ausreichend erklärt wird, gibt es keinen Pflegegrad und somit auch kein Pflegegeld. Die Pflege muss dann weiterhin vom Einkommen finanziert werden.

Dass laut der Begutachtungsrichtlinien ein vier Wochen alter Säugling aggressiver sein soll als ein zehnjähriges Kind, ist ebenfalls anrüchig.

Kontaktformular

Datenschutz

Adresse

Fiedeler Straße 1, 30519 Hannover

Öffnungszeiten

Montag-Freitag: 10:00 - 16:00 Uhr